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Vergnügungssteuer


Allgemeine Informationen

Vergnügungssteuer wird für den Betrieb von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten (Automaten) an öffentlich zugänglichen Orten erhoben.


Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA)


Gebühren

Die Automatensteuer wird als Pauschalsteuer erhoben.
Näheres regeln die Spielautomatensatzung der Gemeinde Osternienburger Land.

Fälligkeit der Steuer:
Die Automatensteuer ist am 15. eines jeden Kalendermonats fällig.


Ansprechpartner

Sachgebiet 2 - Finanzen
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Kathrin Lobodasch
Zimmer 3
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28224
Telefax (034973) 28240

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