Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Vergnügungssteuer wird für den Betrieb von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten (Automaten) an öffentlich zugänglichen Orten erhoben.
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA)
Gebühren
Die Automatensteuer wird als Pauschalsteuer erhoben.
Näheres regeln die Spielautomatensatzung der Gemeinde Osternienburger Land.
Fälligkeit der Steuer:
Die Automatensteuer ist am 15. eines jeden Kalendermonats fällig.
Ansprechpartner
Sachgebiet 2 - FinanzenRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Kathrin Lobodasch
Zimmer 3
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28224
(034973) 28240