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Hundeabmeldung


Allgemeine Informationen

Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich:

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort

  • bei Weitergabe des Hundes

  • bei Tod des Hundes


Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren


Notwendige Unterlagen

  • Nachweis über Umzug oder

  • Nachweis über Tod des Hundes


Ansprechpartner

Sachgebiet 2 - Finanzen
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Kathrin Lobodasch
Zimmer 3
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28224
Telefax (034973) 28240


Formulare

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