Versteigerergewerbe
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
§ 34 b Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
• | Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) |
• | Gewerbezentralregisterauszug |
• | steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes |
Gebühren
Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.
Ansprechpartner
Sachgebiet 3 - Sicherheit und OrdnungRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Formulare
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