Spielhallenerlaubnis
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes.
Rechtsgrundlagen
§ 33 i Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
• | Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) |
• | Gewerbezentralregisterauskunft |
• | Grundriss mit Maßangabe für die Betriebsräume, Lageplan, Flächenberechnung |
• | Pachtvertrag bzw. Eigentümernachweis |
• | steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes |
Gebühren
Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.
Ansprechpartner
Sachgebiet 3 - Sicherheit und OrdnungRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Formulare
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