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Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben

 

•  selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
•  selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt 


benötigt eine Reisegewerbekarte.


Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

•  2 Passbilder 
•  Gewerbezentralregisterauskunft 
•  Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 
• 

ggf. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 

 


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

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