Zulassung von Gewerbetreibenden auf Friedhöfen
Allgemeine Informationen
Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung ist bei der Ausführung der Arbeiten mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Kontrollpersonen vorzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA)
Gebühren
Die Gemeinde regelt die Gebühren durch eine Friedhofsgebührensatzung.Ansprechpartner
Sachgebiet 3 - Sicherheit und OrdnungRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Andrea Kunz
Zimmer 20
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28213
(034973) 28248