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Zulassung von Gewerbetreibenden auf Friedhöfen


Allgemeine Informationen

Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung ist bei der Ausführung der Arbeiten mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Kontrollpersonen vorzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA)


Gebühren

Die Gemeinde regelt die Gebühren durch eine Friedhofsgebührensatzung.

Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Andrea Kunz
Zimmer 20
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28213
Telefax (034973) 28248

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