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Umbettungen


Allgemeine Informationen

Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden.
Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Angehörigen der Verstorbenen mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten.

Umbettungen von Leichen sollen in der Zeit von 14 Tagen bis sechs Monaten nach der Bestattung nicht vorgenommen werden.

Bestimmungen über die Durchführung von Umbettungen sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde geregelt.

Rechtsgrundlagen

Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA)


Notwendige Unterlagen

 

-
schriftlicher Antrag mit Begründung 
-
ggf. Zustimmung des Nutzungsberechtigten  

 

 


Gebühren

Die Gemeinde regelt die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe durch eine Friedhofsgebührensatzung.

Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Andrea Kunz
Zimmer 20
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28213
Telefax (034973) 28248

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